JudikaturOGH

RS0008405 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. März 2007

Der Antrag eines Erben, eine ihm als Vorausvermächtnis zugefallene Liegenschaft von der Beschränkung der fideikommissarischen Substitution zu befreien, ist als Antrag nach § 178 AußStrG zu behandeln und im außerstreitigen Verfahren zu erledigen. Die Einantwortung wirkt für die Frage der Legatserfüllung nicht präjudiziell. Ein Verausvermächtnis enthält nicht schlechthin die Vermutung einer Zuweisung auf den Erbteil oder einer Teilungsanordnung.

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