JudikaturOGH

RS0027145 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. September 2007

Bei der Beurteilung des Mitverschuldens des mitgefahrenen Beschädigten ist zu prüfen, ob er bei gehöriger Aufmerksamkeit erkennen konnte, dass der Lenker zufolge Alkoholgenusses den Kraftwagen nicht in Betrieb hätte nehmen dürfen.

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