Bei der Beurteilung des Mitverschuldens des mitgefahrenen Beschädigten ist zu prüfen, ob er bei gehöriger Aufmerksamkeit erkennen konnte, dass der Lenker zufolge Alkoholgenusses den Kraftwagen nicht in Betrieb hätte nehmen dürfen.
…Mitverschulden wäre ihm freilich anzulasten, wenn er zu einem alkoholisierten Fahrzeuglenker ins Auto gestiegen wäre, obwohl dessen Fahruntüchtigkeit für ihn erkennbar war (vgl RIS Justiz RS0027145, RS0027110); solches haben die Vorinstanzen aber nicht festgestellt. Zur Revision der klagenden Partei: Die klagende Partei macht im Wesentlichen geltend, das für den aufrechten Bestand…
… 11 des Ersturteils). Die Klägerin nahm bei Antritt der Fahrt beim Verhalten des Erstbeklagten keine seine Fahrtüchtigkeit beeinträchtigende Alkoholisierung wahr. Die einzelfallbezogene (RIS Justiz RS0027145 [T12]; RS0026903; RS0044262 [T9, T36e]) Beurteilung des Erstgerichts, es liege kein Mitverschulden der Klägerin vor, hält sich im Rahmen der Rechtsprechung (vgl RIS Justiz RS0027110…
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