2Ob33/13m—OGH Entscheidung
17. Juni 2013
…diesem Fall läge ein schwerwiegendes Fehlverhalten des Gehilfen vor, das bereits eine habituelle Untüchtigkeit iSd § 1315 ABGB indizieren könnte (RIS Justiz RS0028885 [T2], RS0028925 [T1, T4]). Um dies verlässlich beurteilen zu können, bedarf es aber einer Ergänzung des Sachverhalts. Diese wäre nur dann entbehrlich, wenn sich die beklagte Partei…