Auch bei ehelichen Kindern ist das Einschreiten des Pflegschaftsgerichtes mit dem Abschluss der einzelnen getroffenen Maßnahmen noch nicht im Sinne des § 29 JN beendet.
…an ein anderes Gericht ist nur auf dem in § 111 JN vorgezeichneten Weg möglich (4 Nc 15/06p, RIS Justiz RS0046068, RS0046156). 4.3. Damit war im vorliegenden Fall das übertragende Bezirksgericht Wiener Neustadt zuständig, auch wenn der Minderjährige seit 2010 seinen Wohnsitz nicht mehr in dessen Sprengel…
…RIS-Justiz RS0046068). Auch bei ehelichen Kindern ist das Einschreiten des Pflegschaftsgerichts nicht mit dem Abschluss einzelner Maßnahmen iSv § 29 JN beendet (RIS-Justiz RS0046156). Die Übertragung der Zuständigkeit an ein anderes Gericht ist nur auf dem in § 111 JN vorgezeichneten Weg möglich (6 Nd 203/63, 4 Ob…
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