RS0026283 – OGH Rechtssatz
Unter "Dienstverhältnissen" im Sinne des 7. RStG sind Dienstverträge im Sinne des § 1151 ABGB zu verstehen, also alle nur denkbaren Dienstverhältnisse und Arbeitsverhältnisse, nicht aber ein Vertrag, durch den ein selbständiger Unternehmer sich verpflichtet hat, für eine bestimmte Dauer seinen Betrieb auf Rechnung und Gefahr einer anderen Firma, jedoch unter Beibehaltung der Selbständigkeit und unter Gewährung einer erheblichen Gewinnbeteiligung, zu führen.