JudikaturOGH

RS0005258 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Februar 1952

Zur Sicherung eines rechtskräftig zuerkannten Alimentationsanspruches für die Zukunft kann mangels eines Arbeitseinkommens des Verpflichteten eine einstweilige Verfügung nach § 379 Abs2 EO auf andere Vermögenswerte bewilligt werden.

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