JudikaturOGH

RS0043933 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. März 1955

Bei einer Klage auf Herabsetzung des gesetzlichen Unterhaltes (nach § 78 Abs 2 EheG) ist nicht nur die Revision, sondern auch ein Rekurs gegen einen Aufhebungsbeschluß des Berufungsgerichtes unzulässig.

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