§ 1155 ABGB ist auch auf unkündbare Angestellte der Sozialversicherungsträger anwendbar. Bei Annahmeverzug des Dienstgebers (zB ungerechtfertigte Entlassung) ist die Bestimmung des § 1155 ABGB heranzuziehen.
Rückverweise
…oder zu erwerben absichtlich versäumt hat. Nach der Rechtsprechung besteht die Einrechnungsverpflichtung grundsätzlich auch bei Annahmeverzug des Dienstgebers, zB bei ungerechtfertigter Entlassung (s RIS Justiz RS0021454; 9 ObA 24/01x [Entlassungsanfechtung]; 9 ObA 81/10t [Unwirksamkeit einer Kündigung]; 9 ObA 90/13w [Kündigungsanfechtung]). Ganz allgemein…