JudikaturOGH

RS0006289 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. April 1971

Gegen die vormundschaftsbehördliche Genehmigung einer Antragstellung nach § 162 ABGB hat die Ehegattin des außerehelichen Vaters kein Rekursrecht. Wohl aber kann sie sich am Verfahren über den Antrag nach § 162 ABGB beteiligen.

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