RS0006289 – OGH Rechtssatz
Gegen die vormundschaftsbehördliche Genehmigung einer Antragstellung nach § 162 ABGB hat die Ehegattin des außerehelichen Vaters kein Rekursrecht. Wohl aber kann sie sich am Verfahren über den Antrag nach § 162 ABGB beteiligen.
…Bestimmung schon ihrem Wortlaut nach nicht anwendbar. Darauf, ob der Spieler durch die Teilnahme am verbotenen Spiel (selbst) einen Verwaltungsstraftatbestand erfüllt, konkret gegen § 52 Abs 5 GSpG verstoßen hat, kommt es daher nicht an. Gegenteiliges kann auch aus der Entscheidung 5 Ob 506/96 nicht abgeleitet…
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