Die Vorschriften der §§ 500 Abs 2 und 502 Abs 3 ZPO sind auf bloß teilweise bestätigende Urteil nicht anzuwenden.
Nichtanwendbarkeit des Judikates 56 (siehe RS0042371; - volle Anfechtbarkeit bei nur teilweiser Bestätigung - ) im Rekursverfahren dann, wenn ein Beschluss zwei voneinander getrennte Gegenstände erledigt. Unanfechtbarkeit von Konformatsbeschlüssen bezüglich eines Teiles.…
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