Klage gegen N* AG wegen Betrieb von Glücksspielautomaten in Wiener Lokalen—OGH Entscheidung
7Ob188/23g11. Dezember 2023
…1 Nach ständiger Rechtsprechung umfasst die Bindung der Zivilgerichte an rechtskräftige Bescheide der Verwaltungsbehörden (RS0036880, RS0036981, RS0036864) nur den Spruch über den Bescheidgegenstand (RS0037051, RS0036948, RS0036880 [T12], RS0036981 [T8], RS0037015 [T7]). Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung ist der Spruch eines Bescheids nach seinem äußeren Erscheinungsbild, also objektiv nach seinem Wortlaut…