JudikaturOGH

RS0025166 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Oktober 1951

Ein Mieter, der die dem Hauseigentümer aufgetragenen Sicherungsarbeiten am Hause gegen dessen Willen durch einen Baumeister durchführen läßt, kann hiefür nach § 1036 ABGB Ersatz verlangen.

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