JudikaturOGH

RS0003755 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Juni 1953

Die bei der Verteilung des Verkaufserlöses zum Nachweis der angemeldeten Forderung nach § 285 Abs 3 EO vorzulegenden Urkunden müssen nicht Exekutionstitel sein. Für den Nachweis einer Abgabenforderung und eines finanzbehördlichen Pfandrechtes an den verkauften Sachen genügt die Vorlage der Pfändungsprotokolle durch das Finanzamt.

Rückverweise