Der Erbe erwirbt das Eigentum an den Nachlassgrundstücken schon durch die Einantwortung (früher ggt erst durch Verbücherung 1 Ob 174/30 SZ 12/75). (siehe VwGH 22.09.1983, 82/15/0076 AnwBl 1984,24)
…werden, hat das gemäß § 136 GBG durch Berichtigung der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch zu erfolgen (5 Ob 148/22h mwN; RIS Justiz RS0011263; RS0013001). [6] 2. Gemäß § 178 Abs 2 Z 2 AußStrG hat der Beschluss über die Einantwortung jeden Grundbuchskörper zu enthalten, auf…
… Ob 252/03z wobl 2004/77 [ Call ]) und ebenso zugunsten des Erben, der durch die Rechtskraft der Einantwortung Eigentum erwirbt (RIS Justiz RS0011263), statt. Auf einen Erwerb der Liegenschaft durch die Beklagte im Erbweg kann sich die Klägerin gerade nicht berufen. Die Liegenschaft war nämlich infolge rechtsgeschäftlicher Verfügung…
…Apathy in KBB³ § 547 Rz 1). Zwar erwirbt der Erbe bereits mit der Einantwortung Eigentum an einer Liegenschaft (vgl RIS Justiz RS0011263), wobei auch anerkannt ist, dass der Erbe ab Rechtskraft der Einantwortung (und nicht schon mit der Abgabe der Erbantrittserklärung, wie die Einschreiterin offenbar meint) in…
…1; Apathy in KBB³ § 547 Rz 1). Zwar erwirbt der Erbe mit der Einantwortung Eigentum an einer Liegenschaft (vgl RIS Justiz RS0011263), wobei auch anerkannt ist, dass der Erbe ab Rechtskraft der Einantwortung (und nicht schon mit der Abgabe der Erbantrittserklärung, wie die Einschreiterin offenbar meint) in…
…Fall einer Verschmelzung von Gesellschaften gegen die übernehmende Gesellschaft (RIS Justiz RS0118486) und im Fall der Rechtsnachfolge von Todes wegen gegen den Erben (RIS Justiz RS0011263 [T12]) zulässig. 4. Auch die Anmerkung der Anfechtungsklage nach § 20 AnfO ist zu bewilligen, wenn der Anfechtungsgegner zwar kraft Einantwortung (außerbücherliches) Eigentum an…
…18; Würth/Zingher/Kovanyi Miet- und Wohnrecht21 § 43 Rz 4), also auch der eingeantwortete Erbe wegen der dabei geltenden Durchbrechung des Eintragungsgrundsatzes (RIS Justiz RS0011263, RS0060724). Das trifft auf den Beklagten zu, worauf das Berufungsgericht ausdrücklich hingewiesen hat (BUS 26/27). 4.1.2. Der Absonderungskurator hat die Stellung eines gerichtlich bestellten…
…ist aber eben nunmehr wie dargelegt die Erbin. Jedoch wird die Rechtslage dadurch weiter verkompliziert, dass zwar die den Rechtsübergang unmittelbar bewirkende Einantwortung (RIS-Justiz RS0011263) vorlag, im Grundbuch aber bei den in die Verlassenschaft fallenden Liegenschaft(santeil)en noch der ursprünglich Beklagte als Eigentümer einverleibt war. Für diesen Fall sieht…
…eingeantwortete Erben des Verstorbenen. Erben erwerben das Eigentum an den Nachlassgrundstücken – in Durchbrechung des Eintragungsgrundsatzes – grundsätzlich bereits mit Rechtskraft der Einantwortung (RIS Justiz RS0011263). Die Einverleibung im Grundbuch hat insoweit nur mehr deklarativen Charakter (RS0011263 [T9]). [10] 1.2. Mehrere Erben können gemäß § 181 Abs 1…
…den Nachlassgrundstücken – in Durchbrechung des Eintragungsgrundsatzes – schon mit Rechtskraft der Einantwortung und nicht erst mit der Einverleibung seines Eigentumsrechts im Grundbuch (RIS Justiz RS0011263, RS0013002). Die Einverleibung im Grundbuch hat also nur mehr deklarativen Charakter (RIS Justiz RS0011263 [T9]). Allerdings verhindern die Bestimmungen der §§ 21 und…
…37 S 98, WoBl 1991/41, S 53, NZ 1990/180, S 235, EvBl 1958/185, S 298, RIS Justiz RS0011263 uva). Die grundbücherliche Einverleibung hat in diesem Fall nur noch insofern Bedeutung, als der Erbe dadurch den bücherlichen Besitz erlangt. Die Bestimmungen der §§…
…Rechtskraft der Einantwortung tritt die Universalsukzession des Erben nach dem Verstorbenen ein. Der Erbe erwirbt (auch) das Eigentum an Nachlassgrundstücken schon mit Rechtskraft der Einantwortung (RS0011263, RS0013002). Die Einverleibung im Grundbuch hat also nur mehr deklarativen Charakter (RS0011263 [T9]). [14] 2.1. Im Grundbuchsverfahren ist im Regelfall (neben dem mit seinem Rechtsschutzbegehren…
…den Nachlassgrundstücken – in Durchbrechung des Eintragungsgrundsatzes – schon mit Rechtskraft der Einantwortung und nicht erst mit der Einverleibung seines Eigentumsrechts im Grundbuch (RIS Justiz RS0011263, RS0013002 [T3]). Die Einverleibung im Grundbuch hat also nur mehr deklarativen Charakter (RIS Justiz RS0011263 [T9]). 1.2 Mehrere Erben können vor der Einantwortung eine…
…daher, dass sie noch Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch***** ist. Weil durch die Rechtskraft der Einantwortung nach ständiger Rechtsprechung der Eintragungsgrundsatz durchbrochen ist (RIS-Justiz RS0011263; 0013002), gehört sie zum Personenkreis der bücherlich Berechtigten und damit rekursberechtigten Personen gemäß § 9 AußStrG iVm § 122 GBG. Die Beschwer ergibt sich daraus…
…durch Einantwortung echter außerbücherlicher Eigentumserwerb und die Grundbuchseintragung in diesem Fall – auch bei Anwendung österreichischem Sachrecht – ohnedies nur deklarativ wäre (RIS Justiz RS0011263; Eccher/Riss in KBB 5 § 436 Rz 3), nennt die verwiesene Bestimmung des § 433 ABGB, die sich an sich auf…
…Ersichtlichmachung eines originär erworbenen Superädifikats erreich t ( RS0037902). Bei der Einantwortung fallen Titel und Modus zusammen, sodass ihr Nachvollzug im Grundbuch nur deklaratorisch wirkt (vgl RS0011263 [T6; T9]). Der Ansicht des Rekursgerichts, dass in einem solchen Fall die Urkunde (der Einantwortungsbeschluss) einzureihen ist, tritt die Liegenschaftseigentümerin damit zu Recht nicht entgegen…
…aufzunehmen war. Denn der Erbe erwirbt durch die Einantwortung das Eigentum an den Nachlassgrundstücken; seine Eintragung im Grundbuch hat nur mehr deklaratorische Bedeutung (RIS-Justiz RS0011263). Das gilt auch dann, wenn der Erblasser eine zum Nachlass gehörende Liegenschaft einem Dritten vermacht hatte. Ist das Vermächtnis wirksam, hat der Vermächtnisnehmer zwar einen…
…der Zulassung einer Klageanmerkung gemäß § 27 Abs 2 WEG auch gegen den Erben, der durch die Einantwortung außerbücherlich Eigentum erwirbt (RIS Justiz RS0011263) bzw vor der Einantwortung gegen den ruhenden Nachlass (vgl RIS Justiz RS0008181). Entgegen dem missverständlichen Rechtssatz in wobl 2008/62 ( Call ) hat der Senat…
…des Einantwortungsbeschlusses oder eine Bestätigung des Verlassenschaftsgerichts nachzuweisen sein. 6. Da der Erbe das Eigentum an Nachlassgrundstücken schon durch die Einantwortung erwirbt (RIS Justiz RS0011263) und § 160 Abs 1 BAO als Voraussetzung für die Einverleibung selbst bei bereits außerbücherlich eingetretenem Erwerb die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt ( Kodek…
…vor im Grundbuch eingetragenen Liegenschaftseigentümers sind. Der Erbe erwirbt das Eigentum an den Nachlassgrundstücken in Durchbrechung des Eintragungsgrundsatzes schon mit Rechtskraft der Einantwortung (RIS-Justiz RS0011263, RS0013002). Bedürfte die Einverleibung des Pfandrechts gegen den Erblasser nach rechtskräftiger Einantwortung minderjähriger Erben einer pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung, würde durch die Bewilligung ohne Vorliegen einer solchen…
…dass die Rechtsmittelwerber die eingeantworteten Erben der Liegenschaftseigentümerin M***** W***** sind. Der Erbe erwirbt das Eigentum an den Nachlassgrundstücken in Durchbrechung des Eintragungsgrundsatzes (RIS Justiz RS0011263; RS0013002) schon mit Rechtskraft der Einantwortung (RIS Justiz RS0011263). Ist der Notariatsakt, den der Antragsteller für sich in Anspruch nimmt, keine taugliche Eintragungsgrundlage, wird durch…
…den rechtskräftigen Einantwortungsbeschluss gemäß § 819 ABGB in Durchbrechung des Eintragungsgrundsatzes – also „außerbücherlich“ – Eigentum an den Liegenschaftsanteilen des Verstorbenen erworben (RS0011263; RS0013001; Höllwerth in Gitschthaler/Höllwerth , AußStrG § 182 Rz 11). Aufgrund dieses Erwerbs gibt das Grundbuch nicht mehr die wirkliche Rechtslage wieder. Es…
…allerdings beschränkt durch die Gesamthandgemeinschaft. Nach österreichischem Recht erwirbt ein Miterbe seinen Miteigentumsanteil an einer Nachlassliegenschaft mit Rechtskraft des Einantwortungsbeschlusses (Durchbrechung des Eintragungsgrundsatzes: RIS Justiz RS0011263). Eine Beschränkung seiner Rechte vergleichbar jener des deutschen Gesamthandeigentums kennt das österreichische Recht nicht. Jeder Miterbe kann über seinen Miteigentumsanteil, insbesondere durch Veräußerung, verfügen. 5.1…
…nach der Geschenkgeberin war, sodass an ihrer Rechtsmittellegitimation nicht zu zweifeln ist. Sie erwirbt das Eigentum an Nachlassgrundstücken – in Durchbrechung des Eintragungsgrundsatzes (RIS Justiz RS0011263; RS0013002) – schon mit Rechtskraft der Einantwortung. Wäre der Schenkungsvertrag auf den Todesfall, den der Antragsteller als Eintragungsgrundlage für sich in Anspruch nimmt, keine…
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