JudikaturOGH

RS0036856 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Mai 1951

Haben die Gerichte die Richtigkeit einer von einer Verwaltungsbehörde erteilten Beurkundung gemäß § 292 Abs 2 ZPO zu untersuchen, dann können sie in diesem Rahmen auch verwaltungsverfahrensrechtliche Vorfragen überprüfen.

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