JudikaturOGH

RS0080532 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Februar 1986

Der Versicherer haftet vor Bezahlung der ersten Prämie auch dann nicht, wenn er nach Eintritt des Versicherungsfalles die ausständige erste Prämie unter Hinweis auf § 38 Abs 2 VersVG eingemahnt und die hierauf erfolgte Zahlung angenommen hat.

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