Ein Rücktritt vom Vertrag, der unter Setzung einer zu kurzen Nachfrist erklärt wurde, ist gleichwohl gültig, nur gilt eine angemessene längere Nachfrist an Stelle der gesetzten kürzeren.
Rückverweise
…der unter Setzung einer zu kurzen Nachfrist gesetzt wurde, ist gleichwohl gültig; nur gilt eine angemessene längere Nachfrist an Stelle der gesetzten kürzeren (RIS-Justiz RS0018449; vgl RS0018439). 2.2. Die §§ 918 ff ABGB sind nachgiebiges Recht. Die Parteien können daher abweichende Vereinbarungen über die Setzung einer Nachfrist…
…der ihm gestellten Nachfrist seine Erfüllungsbereitschaft in keiner Weise bekundet, das heißt weder mit der Arbeit begonnen noch um eine Verlängerung der Nachfrist angesucht hat (RS0018449; RS0018439). Hier ließ der Beklagte keine Erfüllungsbereitschaft erkennen, sondern machte nach eigenem Vorbringen seine Leistungsbereitschaft von einer Akontozahlung abhängig. Eine solche war aber nicht vereinbart…