RS0044770 – OGH Rechtssatz
Eine Nichtigkeitsklage gemäß § 529 Abs 1 Z 2 ZPO ist unzulässig, wenn diese lediglich darauf gestützt wird, daß die Zustellung der Aufkündigung im Bestandverfahren, des Zahlungsbefehles im Mahnverfahren nicht ordnungsgemäß im Sinne der ZPO erfolgt ist.