In der Erklärung die Strafe anzunehmen, ist eine Verzichtsleistung auf die Nichtigkeitsbeschwerde gelegen, welche nicht mehr widerrufen werden kann. Einer nachträglichen Erklärung des Verurteilten, eine durch seine Gattin erfolgte Anmeldung der Nichtigkeitsbeschwerde sei nicht gegen seinen Willen, sondern mit seinem Einverständnis erfolgt, kommt keine Bedeutung zu.
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