Unter Inkassomandat kann entweder eine Vollmacht zur Einziehung im Namen des Gläubigers oder eine Abtretung zum Inkasso (zahlungshalber) verstanden werden.
Rückverweise
…obligatorischen Beschränkung, also eine uneigennützige Treuhand vor. Der Rechtsgrund bei einer Inkassozession kann vor allem im Auftrag zur Einziehung oder zur Geschäftsbesorgung liegen (RIS Justiz RS0025320; 8 Ob 48/12k). Auch eine Inkassozession muss spätestens zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Streitverhandlung erster Instanz wirksam zustande gekommen sein. 3.2…
…den Argumenten der Klägerin auch inhaltlich nicht zu folgen: Der Rechtsgrund bei einer Inkassozession kann vor allem im Auftrag zur Einziehung oder zur Geschäftsbesorgung liegen (RS0025320; RS0065298 [T4]). Nach Pkt 2.2 der Vereinbarung erfolgt die Abtretung zum Inkasso. Der Zessionar hat aus diesem Titel einlangende Beträge an den Zedenten herauszugeben. Pkt…