JudikaturOGH

RS0014981 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Januar 1951

Personen, die gegen den Vater des Erblassers, nicht aber gegen diesen selbst ein Verbrechen begangen haben, sind nicht erbunwürdig i. S. des § 540 ABGB., mögen auch durch das Verbrechen privatrechtliche Interessen des Erblassers, wie Unterhaltsansprüche, berührt worden sein.

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