JudikaturOGH

RS0048466 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. September 1970

Ein uneheliches Kind kann seiner Mutter nicht nur unter den Voraussetzungen der §§ 177, 178 ABGB, sondern gemäß § 169 ABGB unter weniger strengen Voraussetzungen abgenommen werden, und zwar auch dann, wenn von der Mutter kein schuldbarer Tatbestand gesetzt worden ist.

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