9ObA27/15h—OGH Entscheidung
29. April 2015
…nach den allgemeinen Bestimmungen des Entlassungsrechts zu beurteilen ist (RIS Justiz RS0108889), ist nicht weiter strittig. Entlassungsgründe sind grundsätzlich unverzüglich geltend zu machen (RIS Justiz RS0028965, RS0031799 ua). Der Grundsatz, dass die Entlassung unverzüglich auszusprechen ist, beruht auf dem Gedanken, dass ein Arbeitgeber, der eine Verfehlung seines Arbeitnehmers nicht sofort mit…