RS0000893 – OGH Rechtssatz
Bei Fehlen eines Erfordernisses nach § 3 NO ist die Klage nach Art XVII EGEO zulässig. Mit einer auf Unzulässigerklärung der Exekution gerichteten Klage kann die materiellrechtliche Gültigkeit des Exekutionstitels auch dann nicht bekämpft werden, wenn der Exekutionstitel ein vollstreckbarer Notariatsakt ist.