6Ob14/03g—OGH Entscheidung
26. Juni 2003
…dass sie allenfalls eine Streitanmerkung im Sinn des § 61 GBG, die die Rechtsprechung bei Erbschaftsklagen nach § 823 ABGB als zulässig ansieht (RIS-Justiz RS0013135), auf jener Liegenschaft erreichen könnte, deren Herausgabe sie im Verfahren 7 Cg 24/00h begehrt. Die öffentliche Mitteilung über den anhängigen Rechtsstreit und den darin…