JudikaturOGH

RS0011104 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. August 2017

Unter den Voraussetzungen des letzten Satzes des § 418 ABGB vollzieht sich der Eigentumserwerb kraft Gesetzes, ohne daß es einer Aneignungshandlung oder der Einverleibung des Eigentumsrechtes für den Bauführer bedarf.

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