RS0012736 – OGH Rechtssatz
Der in einem Rechtsstreit zweiter Mieter nach § 372 ABGB Unterlegene kann vom Bestandgeber Mietzinsbeträge für die Zeit, in welcher er den Bestandgegestand nicht benützt hat, die er aber in der Erwartung, wieder in den Besitz des Bestandrechtes zu gelangen, bezahlt hat, zurückverlagen.