RS0001852 – OGH Rechtssatz
Die nach § 44 Abs 2 Z 3 EO auferlegte Sicherheit hat nicht die Aufgabe einer aktorischen Kaution für die Kosten des Exszindierungsverfahrens, sondern soll den Ersatz des allfälligen Schadens wegen der Verzögerung der Exekution sichern.