RS0044685 – OGH Rechtssatz
Hat das Gericht einen Wechselzahlungsauftrag erlassen, so ist im weiteren Verfahren nur darüber zu entscheiden, ob der Zahlungsauftrag aufrecht erhalten oder aufgehoben wird. Es ist daher nicht möglich, den Zahlungsauftrag zwar aufzuheben, aber den Beklagten zur Bezahlung der Wechselsumme aus dem Grundgeschäft zu verurteilen.