RS0012882 – OGH Rechtssatz
Auch der gesetzliche Erbe kann einen Pflichtteilsanspruch erheben und somit die Einrechnung von Schenkungen gemäß § 785 ABGB begehren.
Auch der gesetzliche Erbe kann einen Pflichtteilsanspruch erheben und somit die Einrechnung von Schenkungen gemäß § 785 ABGB begehren.
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