JudikaturOGH

RS0010956 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Mai 1986

Auch der nicht verbücherte Servitutsberechtigte hat die publizianische Klage nach §§ 372 ff ABGB, wenn er seinen rechtlichen, rechtmäßigen und echten Besitz nachzuweisen in der Lage ist.

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