3Ob89/20i—OGH Entscheidung
23. September 2020
…und bestimmten anderen Personen, auf die ein Gesetz die Entscheidungswirkungen erstreckt) auch die Rechtsnachfolger der Parteien (RS0107340 [T5]), und zwar sowohl Einzel als auch Gesamtrechtsnachfolger (RS0042580). [13] 5.2. Der Zuschlag in der Zwangsversteigerung bewirkt jedoch gerade keine (Einzel oder Gesamt )Rechtsnachfolge, sondern vielmehr einen originären Eigentumserwerb des Erstehers (RS0002863 [T5…