4Ob236/13d—OGH Entscheidung
17. Februar 2014
…keine Parteistellung (vgl Rechberger , AußStrG², § 2 Rz 11). 3. Im Verlassenschaftsverfahren kommt Dritten grundsätzlich keine Beschwerdeberechtigung zu (RIS Justiz RS0006390, RS0006249). Anderes gilt für den durch einen Beschluss des Abhandlungsgerichts in seinen Rechten verletzten, am Abhandlungsverfahren nicht beteiligten Dritten; er hat ein Rekursrecht (RIS Justiz RS0006248…