JudikaturOGH

RS0049061 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Juli 1996

War für einen Minderjährigen gemäß § 271 ABGB ein besonderer Kurator zu bestellen und ist dessen Bestellung nicht erfolgt, so fehlt es an der Vertretungsbefugnis des ansonsten berechtigten Vertreters; der Minderjährige ist somit im Verfahren nicht ordnungsgemäß vertreten und das Verfahren nichtig.

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