RS0023934 – OGH Rechtssatz
§ 1371 ABGB steht der Einräumung einer Option auf eine Quote des Pfandgutes im Falle des Eintrittes einer Geldentwertung nicht entgegen, woferne sich der Wert der eingeräumten Quotenrechte im Rahmen der Geldentwertung hält, indem dem Gericht die Anpassung der Höhe der Quote in diesem Rahmen vorbehalten bleibt.