Nicht das Erzbistum oder die Erzdiözese, noch die Finanzkammer, noch das erzbischöfliche Ordinariat genießt Rechtspersönlichkeit, sondern die römisch katholische Kirche in Österreich als eine öffentlich - rechtliche Körperschaft, vertreten durch ihre organisationsgemäßen Organe zB durch das erzbischöfliche Ordinariat.
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