RS0049189 – OGH Rechtssatz
Zur Frage, ob auch für einen Kriegsbetroffenen im Sinne des Art 1, Abs 1 und 2 der SchutzV zum Zwecke der Durchführung eines Passivprozesses ein Prozeßkurator (§ 116 ZPO) oder ein Abwesenheitskurator (§ 276 ABGB) bestellt und mit diesem der Prozeß - unter Bedachtnahme auf die Vorschrift des Art 1, Abs 5 der SchutzV - durchgeführt werden kann.