Die sachliche Erledigung einer verspäteten oder nach ausdrücklichem Verzicht erhobenen Berufung durch das Berufungsgericht begründet Nichtigkeit, die mit dem Revisionsgrund des § 503 Z 1 ZPO geltend gemacht werden kann.
…Verstoßes gegen die Rechtskraft der erstinstanzlichen Entscheidung mit dem amtswegig zu beachtenden Nichtigkeitsgrund des § 411 Abs 2 ZPO behaftet (RIS Justiz RS0062118, RS0041842, RS0041896). Zu b: Nach Bewilligung der Wiedereinsetzung (ON 44) ist von der Rechtzeitigkeit der ordentlichen Revision der klagenden Parteien auszugehen. Laut deren Ausführungen (S…
…verspäteten Berufung begründet nämlich wegen Verstoßes gegen die Rechtskraft des erstgerichtlichen Urteils Nichtigkeit, welche vom Obersten Gerichtshof von Amts wegen wahrzunehmen ist (RIS-Justiz RS0062118; RS0041842, RS0041896). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Die Kostenentscheidung beruht auf § 51 Abs 2 ZPO. Die klagende Partei hat auf die Verspätung weder in…
…Abs 4 iVm § 56 AußStrG; allgemein zum Eingriff in die Rechtskraft durch die Entscheidung über ein verspätetes Rechtmittel s RIS Justiz RS0039826; RS0041842).…
…einer verspäteten Berufung begründet wegen Verstoßes gegen die Rechtskraft des erstgerichtlichen Urteils Nichtigkeit. Diese ist vom Obersten Gerichtshof von Amts wegen wahrzunehmen (RIS Justiz RS0062118; RS0041842; RS0041896). Die Kostenentscheidung beruht auf § 51 Abs 1 ZPO.…
…Anlass des zugelassenen Rechtsmittels auch von Amts wegen aufzugreifen ist (JBl 1985, 630; 1 Ob 2093/96t; 10 Ob 13/97b; RIS-Justiz RS0062118 und RS0041842). Die verspätete Berufung war demzufolge zurückzuweisen. Die Kostenentscheidung beruht hinsichtlich der Kosten des Berufungsverfahrens auf § 51 Abs 2 ZPO. Die beklagte Partei hat auf…
…71 Abs 4 iVm § 56 AußstrG 2005; allgemein zum Eingriff in die Rechtskraft durch Entscheidung über ein verspätetes Rechtmittel RIS Justiz RS0039826; RIS Justiz RS0041842). Daran ändert auch der Umstand nichts, dass das Erstgericht den angefochtenen Beschluss nach Abfassung des Rekurses des Franz über Ergänzungsantrag des Helmut noch ergänzt hat…
…infolge Verstoßes gegen die Rechtskraft der erstinstanzlichen Entscheidung mit dem amtswegig zu beachtenden Nichtigkeitsgrund des § 411 Abs 2 ZPO behaftet gewesen (RIS-Justiz RS0062118, RS0041842, RS0041896). Schließlich haben die klagenden Parteien dem Obersten Gerichtshof direkt - im Nachhang zu ihrem Rechtsmittel - zwei weitere Schriftsätze, bezeichnet jeweils als „Urkundenvorlage" und beinhaltend…
…erstattet wurde. Die in der Revision ins Treffen geführte Verspätung der Berufung der Beklagten und damit die erkennbar geltend gemachte Nichtigkeit des Berufungsurteils (vgl RS0041842) liegen nicht vor. Die Revision macht weiters geltend, dass sich aus den Beweisergebnissen und den Feststellungen des Erstgerichts nur eine fehlende rechnerische Standsicherheit ableiten lasse…
…geltend gemachten Nichtigkeit: 1. Der Rekurswerber macht als Nichtigkeit die sachliche Erledigung der von ihm als verspätet qualifizierten Berufung des Beklagten geltend (RIS Justiz RS0041842; RS0039826; RS0062118). Der Kläger begründet die Verspätung der Berufung damit, dass das Ersturteil am 25. 6. 2014 dem zunächst bestellten Verfahrenshelfer Dr. …
…Sachentscheidung des Berufungsgerichts von der beklagten Partei nicht angefochten werden kann und in Rechtskraft erwachsen ist, ist die dem Berufungsgericht unterlaufene Nichtigkeit geheilt (RIS-Justiz RS0041842 [T8]), was aber nichts daran ändert, dass die beklagte Partei nicht mehr in die Lage versetzt wird, das Berufungsurteil mit Revision anzufechten. Die außerordentliche Revision…
…Erledigung einer verspäteten Berufung durch das Berufungsgericht begründet Nichtigkeit, die mit dem Revisionsgrund des § 503 Z 1 ZPO geltend gemacht werden kann (RS0041842; RS0062118). Dass der Kläger die Behauptung, die Berufung des Beklagten sei verspätet gewesen, unter dem Revisionsgrund des § 503 Z 4 ZPO geltend…
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