Auch das Bestärken eines zur Begehung eines Verbrechens bereits entschlossenen Täters in seinem verbrecherischen Vorsatz stellt eine Art Hilfeleistung, nämlich eine intellektuelle Beihilfe dar.
…7 und US 9 f, woraus sich zumindest ein wechselseitiges Bestärken im Tatentschluss ergibt (14 Os 122/92, SSt 61/115; RIS-Justiz RS0090488, RS0089799, RS0089893; zur grundsätzlichen prozessualen Gleichwertigkeit der Beteiligungsformen Fabrizy, StGB9 § 12 Rz 119; RIS-Justiz RS0087019 [ab T2]). Die Begründung der Tatrichter hiefür (US 9) mit…
…das Beschwerdevorbringen anzumerken, dass auch ein zu einem Vorhaben bereits Entschlossener zu diesem (im Sinne einer Vertiefung des Handlungsentschlusses) bestärkt werden kann (vgl RIS Justiz RS0089893; vgl auch Fabrizy in WK 2 StGB § 12 Rz 54) . Da sich die Tatsachenrüge (Z 5a) nur gegen die zuvor referierten…
…Auseinandersetzung mit der ständigen Rechtsprechung, wonach ein zu einem Vorhaben bereits Entschlossener zu diesem (im Sinn einer Vertiefung des Handlungsentschlusses) bestärkt werden kann (RIS Justiz RS0089893 [T9]; Fabrizy in WK 2 StGB § 12 Rz 54, 88 f), wird die Behauptung, intellektuelle/psychische Beitragstäterschaft komme grundsätzlich (und damit…
…der ständigen Rechtsprechung auseinanderzusetzen, wonach ein zu einem Vorhaben bereits Entschlossener zu diesem (im Sinne einer Vertiefung des Handlungsentschlusses) bestärkt werden kann (vgl RIS-Justiz RS0089893; Fabrizy in WK 2 StGB § 12 Rz 54, 88 f, 92), wird die Behauptung, intellektuelle Beitragstäterschaft komme nicht mehr in Betracht…
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