12Os58/17x—OGH Entscheidung
22. Juni 2017
…Der Beschwerdeführer verkennt außerdem, dass auch das Reißen an der vom Opfer getragenen Handtasche, wobei die Henkel abrissen, Gewaltanwendung gegen eine Person darstellt (RIS Justiz RS0093941 [T6, T8, T15, T18]). Ein § 281 Abs 1 Z 5a StPO entsprechendes Vorbringen wurde nicht erstattet. Soweit die Rechtsrüge (Z 9 lit …