Klage der G* GmbH gegen Univ. Prof. DDr. C* und S* wegen mangelhafter Leistung und Schadenersatz—OGH Entscheidung
6Ob9/25d24. Februar 2026
…Generalversammlungsbeschlusses bewirkt erst das stattgebende rechtskräftige Urteil, und zwar ex tunc (RS0060077; vgl auch RS0060124). Daher ist die Abberufung eines Geschäftsführers bis zur Klagestattgebung wirksam (RS0006919 [T1]; 6 Ob 38/21p Rz 9). Da erst das klagestattgebende Urteil die Unwirksamkeit des Generalversammlungsbeschlusses bewirkt, ist auch der Generalversammlungsbeschluss, mit…