JudikaturOGH

RS0044285 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. November 1999

Weist ein Gericht zweiter Instanz eine bei diesem gemäß § 532 Abs 1 ZPO eingebrachte Nichtigkeitsklage gegen eine Entscheidung im Besitzstörungsverfahren gemäß § 538 Abs 1 ZPO zurück, so ist gegen letztere Entscheidung ein Rekurs nicht zulässig.

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