JudikaturOGH

RS0097942 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. Juni 2025

Der Angeklagte, dem die Ladung zur Hauptverhandlung nicht rechtzeitig zugestellt worden ist, kann die Tatsache, daß gegen ihn verhandelt wurde, mit dem Nichtigkeitsgrund der Z 3 des § 281 StPO auch dann bekämpfen, wenn er die verspätete Zustellung in der Hauptverhandlung nicht gerügt hat.

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