JudikaturOGH

RS0020541 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Januar 2024

Der Charakter einer Bittleihe wird dadurch nicht geändert, dass für die überlassene Sache ein "Anerkennungszins" geleistet wird, der gegenüber dem Nutzungswert praktisch nicht ins Gewicht fällt.

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