10Ob26/13s—OGH Entscheidung
04. November 2013
…wird, der gegenüber dem Nutzungswert nicht ins Gewicht fällt, wobei die Rechtsprechung hier eine Grenze von etwa 10 % des ortsüblichen Entgelts annimmt (RIS-Justiz RS0020541), wobei auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abzustellen ist (RIS-Justiz RS0019053); zu prüfen ist dabei, welcher ortsübliche Hauptmietzins zuzüglich Betriebskosten für das Objekt damals erzielbar…