JudikaturOGH

RS0048126 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Juni 1948

Im Prozeß der Staatsanwaltschaft wegen Bestreitung der ehelichen Geburt nach § 158 ABGB ist der eheliche Vater zur Vertretung des Kindes dann nicht berechtigt, wenn das Pflegschaftsgericht für das Kind einen Kollisionskurator bestellt hat.

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