RS0012052 – OGH Rechtssatz
Zu § 372 ABGB: Die Anwartschaft auf den Eigentumserwerb an einer Liegenschaft durch Kauf und die bis dahin eingeräumte Übertragung des Besitztes dieser Liegenschaft gewähren bereits das Klagerecht gegen einen Besitzer ohne einen oder mit einem schwächeren Titel.