JudikaturOGH

RS0012052 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. April 1948

Zu § 372 ABGB: Die Anwartschaft auf den Eigentumserwerb an einer Liegenschaft durch Kauf und die bis dahin eingeräumte Übertragung des Besitztes dieser Liegenschaft gewähren bereits das Klagerecht gegen einen Besitzer ohne einen oder mit einem schwächeren Titel.

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