RS0106185 – OGH Rechtssatz
Wird Mitverschulden des Klägers eingewendet, so kann ein Zwischenurteil nur dann gefällt werden, wenn gleichzeitig über die Frage des Mitverschuldens und über das Ausmaß der Schadensteilung entschieden wird.
…je mwN; RIS Justiz RS0123877; RS0040743). Die Frage der Verjährung gehört zum Anspruchsgrund (RIS Justiz RS0034934), ebenso der Einwand eines Mitverschuldens der Klagsseite (RIS Justiz RS0106185). Dagegen betrifft der Einwand der Verletzung der Schadensminderungspflicht nicht den Anspruchsgrund, sondern die Schadenshöhe, und steht daher der Fällung eines Zwischenurteils nicht entgegen (RIS Justiz…
… 1304 ABGB Rz 9 mwN). Die Frage der Schadensminderungspflicht betrifft aber nicht den Grund des Anspruchs, sondern dessen Höhe (RIS Justiz RS0040783 [T1]; RS0106185 [T4]) und war deshalb im Feststellungsurteil des Vorprozesses nicht abschließend zu klären. Einer weiteren Begründung bedarf es nicht (§ 528a iVm § 510…
…Verlust des Arbeitsplatzes treffen müssen (vgl 2 Ob 268/06k [9.a]). Die Ausmessung des Verdienstentgangs gehört zur Frage der Anspruchshöhe (RS0040783 [T1]; RS0106185 [T4]). 2. Zur Rechtsrüge 2.1. Im Rahmen der Rechtsrüge bekämpft die Beklagte die von den Vorinstanzen verneinte Verjährung. Der Kläger habe mit der Klagsführung…
…Mitverschuldens der Klägerin an einem allfälligen Fehler der Vertragsgestaltung in der Berufung nicht aufgegriffen hat, ist dem Obersten Gerichtshof ein Eingehen auf diese Rechtsfrage (vgl RS0106185 [T3]) verwehrt. Insoweit kann auch eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens in der Revision nicht mehr geltend gemacht werden (RS0043111). 2. Auf die vom Revisionswerber iSd §…
…des Mitverschuldens enthält (RIS Justiz RS0027044). Damit ist die Rechtssache für ein Zwischenurteil noch nicht entscheidungsreif (vgl zum Mitverschulden: RIS Justiz RS0040935 [T8 und T9]; RS0106185; RS0122728 [T2]). 3. Aufgrund der abweichenden Rechtsansicht zur Verwahrungspflicht sind weitere Feststellungen zu den Umständen zu treffen, aus denen die Beklagte im erstinstanzlichen Verfahren…
…so kann ein Zwischenurteil nur dann gefällt werden, wenn gleichzeitig über die Frage des Mitverschuldens und über das Ausmaß der Schadensteilung entschieden wird (RIS Justiz RS0106185, vgl auch RS0040750). Das Erstgericht hat sich eine diesbezügliche Erörterung und Verfahrensdurchführung vorbehalten. Der Kostenvorbehalt gründet sich auf § 393 ZPO.…
…Klägers eingewendet, so kann ein Zwischenurteil nur dann gefällt werden, wenn gleichzeitig über die Frage des Mitverschuldens und über das Ausmaß der Schadensteilung entschieden wird (RS0106185). Davon zu unterscheiden ist die Obliegenheit des Geschädigten, den (ohne sein Zutun) eingetretenen Schaden möglichst gering zu halten, wenn und soweit ihm ein entsprechendes Verhalten…
…werden. Die Frage der Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der vom Kläger aufgewendeten Verfahrenskosten betrifft die Frage der Schadensminderungspflicht (RS0022802 [T5]) und damit die Anspruchshöhe (RS0040783 [T1]; RS0106185 [T4]). Die Erlassung eines Zwischenurteils nach § 393 ZPO über den Grund des Anspruchs wird dadurch nicht ausgeschlossen. [45] 6.2. Der Kläger berücksichtigte…
…werden, wenn gleichzeitig über die Frage des Mitverschuldens und über das Ausmaß der Schadensteilung entschieden wird (2 Ob 43/48 = SZ 21/70; RIS Justiz RS0106185). Fehlen dazu in einem Zwischenurteil Feststellungen, dann liegt darin ein im Rahmen der rechtlichen Beurteilung wahrzunehmender Feststellungsmangel (3 Ob 538/78). Der Einwand der Verletzung…
…wird, ein Zwischenurteil nur dann gefällt werden kann, wenn gleichzeitig über die Frage des Mitverschuldens und über das Ausmaß der Schadensteilung entschieden wird (RIS Justiz RS0106185; SZ 21/70; zuletzt 9 ObA 135/00v). Diese Ansicht wird auch von der Lehre geteilt (Fasching, Komm, III, 591; ders, LBý, Rz …
…Ansprüche (vertragliche Vereinbarungen, Mängel, Schäden [4 Ob 2040/96w]; Verschulden, Rechtswidrigkeit und Kausalzusammenhang [1 Ob 148/99t; RIS Justiz RS0040986]; Mitverschulden [RIS Justiz RS0106185]; behaupteter weitergehender Forderungsverzicht durch Annahme einer Vergleichszahlung [vgl Deixler Hübner aaO, Rz 8; 3 Ob 146/99p] etc) jegliche Feststellungen, beschränkte sich doch das Erstgericht…
…rechtserzeugenden Tatsachen, aus denen der Anspruch abgeleitet wird, und alle Einwendungen, die seinen Bestand berühren, geklärt sein (RS0122728; RS0040990; zB Mitverschulden und Ausmaß der Schadensteilung: RS0106185; RS0040743 [T7]). Auch ist nach ganz herrschender Meinung im Zivilprozess ein Zwischenurteil nicht bei allen Arten von Begehren zulässig. Ein solches nach § 393…
…Die Revision ist entgegen dem Ausspruch des Berufungsgerichts zulässig, weil sich das Berufungsgericht nicht explizit mit der - den Grund des Anspruchs betreffenden (RIS-Justiz RS0040772, RS0106185, zuletzt 9 ObA 135/00v, teilweise veröffentlicht in ARD 5304/30/2002) - Frage eines Mitverschuldens der beklagten Partei auseinandergesetzt hat. Es ist daher aus Gründen…
…Rechtsprechung kann ein Zwischenurteil nur dann gefällt werden, wenn gleichzeitig über die Frage des Mitverschuldens und über das Ausmaß der Schadensteilung entschieden wird (RIS Justiz RS0106185). Ob der Geschädigte seine Schadensminderungspflicht verletzt hat, ist hingegen ein Einwand, der die Höhe des Anspruchs betrifft (RIS Justiz RS0040783). Die Beklagte stützt ihren Einwand…
…Beurteilung einen Mitverschuldenseinwand nicht berücksichtigte, worüber bereits bei Fassung eines Zwischenurteils abzusprechen ist (2 Ob 332/00p ZVR 2002/23; RIS Justiz RS0106185). Die Revision der Beklagten ist auch teilweise berechtigt. 1. Die Auslegung des Inhalts von Prozessbehauptungen einer Partei, ob eine bestimmte Tatsache als vorgebracht anzusehen ist…
…Arb 8249; SZ 51/128). Im Verfahren über den Grund des Anspruches, in dem auch über die Frage des Mitverschuldens zu entscheiden ist (RIS-Justiz RS0106185; 2 Ob 2343/96i), sind die kompensando eingewendeten Amtshaftungsansprüche des Beklagten nicht entscheidend, sodass zu den diesbezüglichen Rekursausführungen und die in diesem Zusammenhang aufgeworfene Frage…
…so kann ein Zwischenurteil nur dann gefällt werden, wenn gleichzeitig über die Frage des Mitverschuldens und über das Ausmaß der Schadensteilung entschieden wird (RIS-Justiz RS0106185; RS0040935 [T8]). Hier hat das Berufungsgericht zur Frage des eingewandten Mitverschuldens des Klägers zwar nicht ausdrücklich Stellung genommen, aus den Feststellungen des Erstgerichts ist ein…
…dem Zweitbeklagten mit der Frage des eingewandten Mitverschuldens (ON 6), das wie bereits das Berufungsgericht dargelegt hat zum Grund des Anspruchs gehört (RIS Justiz RS0106185 ua), zu befassen haben. III. Zum Rekurs des Drittbeklagten: Beurteilt man den Zweitbeklagten als Halter des Kraftfahrzeugs im Unfallszeitpunkt, ist schon aus diesem Grund…
…Anspruchsgrund, sondern er betrifft die Schadenshöhe und steht daher der Fällung eines Zwischenurteils nicht entgegen (2 Ob 4/08i mwN; RIS Justiz RS0040783; RS0106185). Die Beurteilung des Erstgerichts, dass den Klägern nach dem festgestellten Sachverhalt eine Verletzung der Schadensminderungspflicht nicht vorzuwerfen ist, ist zutreffend. Die Revision führt gegen die…
…Ein Zwischenurteil kann in einem solchen Fall nur gefällt werden, wenn gleichzeitig über die Frage des Mitverschuldens und über das Ausmaß der Schadensteilung entschieden wird (RS0106185; vgl RS0040750; RS0122728 [insb T2]; RS0040725). Hier stehen dem Notwehrexzess mit massiven Folgen auf Seite des Erstbeklagten die nach den bislang vorliegenden Feststellungen grundlosen und…
…Aufhebungsantrags berechtigt. 2. Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass über die Frage des Mitverschuldens im Verfahren über den Grund des Anspruchs zu entscheiden ist (RIS Justiz RS0106185). Hingegen gehört der Einwand der Verletzung der Schadensminderungspflicht nicht zum Anspruchsgrund, sondern betrifft die Schadenshöhe (RIS Justiz RS0040783). Soweit der Beklagte daher weiterhin ein Mitverschulden…
…den Bestand berühren, geklärt werden (RIS Justiz RS0122728; RS0040743 [T5, T6]; RS0040990). Dazu zählt ua auch die Frage des Mitverschuldens des Geschädigten (RIS Justiz RS0106185; RS0122728 [T2]; RS0040743 [T7]). Nach einem Zwischenurteil über den Anspruchsgrund ist nur mehr die Höhe des Klageanspruchs zu ermitteln (vgl RIS Justiz RS0126666; vgl RS0040750…
…im Verfahren über die Anspruchshöhe die Einwendung des Mitverschuldens des Klägers nicht mehr erhoben werden kann (2 Ob 332/00p; RIS Justiz RS0040750, RS0106185; vgl auch Rechberger in Rechberger , ZPO3 § 393 Rz 9; Simotta in Fasching/Konecny 2 III § 393 ZPO Rz 8). b) Aus § 1304…
…Fall kann schon eine Endentscheidung über das Begehren gefällt werden (RIS Justiz RS0039037 [T4]). Die (dem Grund des Anspruchs zuzuordnende) Frage des Mitverschuldens (RIS Justiz RS0106185; RS0040984; zuletzt 2 Ob 58/15s) wurde hier vom Erstgericht nicht behandelt, sodass dies im fortgesetzten Verfahren nachzuholen sein wird. 5. Die…
…so kann ein Zwischenurteil nur dann gefällt werden, wenn gleichzeitig über die Frage des Mitverschuldens und über das Ausmaß der Schadensteilung entschieden wird (RIS-Justiz RS0106185). Der Einwand der Verletzung der Schadensminderungspflicht gehört dagegen nicht zum Anspruchsgrund (1 Ob 20/90 mwN), sondern betrifft die Schadenshöhe und steht daher - wie seit…
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