JudikaturOGH

RS0012014 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 1951

Hat der Beklagte ein Autowrack von der politischen Behörde zur Einziehung und Reparatur zugewiesen erhalten, so schließt dieser Umstand ein Verschulden nach § 415 ABGB aus. Es steht ihm im Falle der Reparatur des Autos das Wahlrecht zu.

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