JudikaturOGH

RS0044979 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Juni 1947

Die kürzeren Fristen des Bestandverfahrens einschließlich des § 575 Abs 1 ZPO gelten auch im Verfahren über Klagen, in denen der Bestandgeber eine Übergabe der Bestandsache begehrt.

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