JudikaturOGH

RS0035803 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Mai 1956

Wenn im Gerichtshofverfahren der Ehegatte der Beklagten bei der ersten Tagsatzung erscheint, ist nicht nach § 38 ZPO vorzugehen, sondern auf Antrag Versäumungsurteil zu fällen.

Rückverweise